Botschaft von Japan in Wien
Alle notwendigen Informationen zu Kontakt- und Adressdetails, Notrufnummern, Öffnungszeiten sowie konsularischen Dienstleistungen der Botschaft von Japan in Wien.
Kontakt und Adresse der Botschaft von Japan
Adresse
- Heßgasse 6, 1010 Wien, Österreich
Telefon
- +43 1 531 92 – 0
Notruf:
- +43 1 531 92 – 0
Webseite
Soziale Medien
Leitung
- Herr Ryuta Mizuuchi, Botschafter
Öffnungszeiten der Japanischen Botschaft
- Montag: 08:30 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr
- Dienstag: 08:30 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr
- Mittwoch: 08:30 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr
- Donnerstag: 08:30 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr
- Freitag: 08:30 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Konsularabteilung der Botschaft von Japan
Die Kontaktdaten sind die selben wie bei der Botschaft.
- Montag: 09:00 – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr
- Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr
- Mittwoch: 09:00 – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr
- Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr
- Freitag: 09:00 – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Terminvereinbarung
Es wird empfohlen, vor dem Besuch der Botschaft von Japan einen Termin zu vereinbaren. Informationen zu den Terminbuchungen finden Sie auf der offiziellen Website www.at.emb-japan.go.jp.
Online Termin:
Wo es verfügbar ist, nutzen Sie die Online-Plattformen der Botschaften für die Terminvereinbarung. Das spart Ihnen Zeit und ermöglicht eine effiziente Planung.
Erforderliche Dokumente:
Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente für Ihren Besuch vorbereitet und geordnet haben. Dies kann Reisepässe, Antragsformulare, Fotos umfassen.
Dienstleistungen der Botschaft
Die Dienstleistungen und Funktionen können je nach politischer Lage, diplomatischen Prioritäten und administrativen Kapazitäten variieren. Es ist empfehlenswert sich direkt bei der Botschaft von Japan für aktuelle und detaillierte Informationen zu Informieren.
Leistungen der Botschaft:
- Visumangelegenheiten, einschließlich Touristenvisum, Einreisevisum, Geschäftsvisum, Medienvisum, Ehepartner-Visum, offizielles Visum und diplomatisches Visum.
- Konsularische Dienste wie Vollmachten (POA) für Eigentum, Heiratsurkunde, Geschäftsbeziehungen, Beendigung von POA, Erbschaftsbrief, Passdienste (neuer Pass, Passverlängerung), Identitätsbestätigung, Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigung, Bescheinigung über den Familienstand, Legalisierung, Eheregistrierung und Übersetzung von Tazkira.
Vertretungen von Japan in Österreich
Japan betreibt zusätzlich zu der Botschaft in Wien ein Konsulat in Österreich. Das befindet sich in Salzburg.
Zusätzliche Hinweise
Die Botschaft weist darauf hin, dass eine umfassende Reiseversicherung für Österreich und Afghanistan wichtig ist und dass bestimmte Länder den Nachweis einer gültigen Reiseversicherung mit erweiterter Deckung als Voraussetzung für die Bearbeitung eines Visumantrags verlangen können.